Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 30.08.1982

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   BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82   

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https://dejure.org/1982,17
BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 (https://dejure.org/1982,17)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten über das Mitsichführen von Rauschmitteln - Verwirklichung des Merkmals "nicht geringe Menge" durch Einfuhr von 283 Gramm Haschisch - Aufgehen der Tathandlung der Einfuhr als unselbstständiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 163
  • NJW 1983, 692
  • MDR 1983, 245
  • NStZ 1983, 174
  • StV 1983, 63
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 09.01.1980 - BT-Drs 8/3551
    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    In dem von der Bundesregierung in der achten Wahlperiode des Deutschen Bundestages eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts wurde der Vorschlag zur Einführung der Verbrechenstatbestände des § 30 BtMG mit der Erwägung begründet, sie sollten "eine an der Tatschwere, dem Unrechtsgehalt und der Schuld ausgerichtete Einstufung bestimmter Arten von Rauschgiftdelikten als besonders gefährliche und verabscheuungswürdige Angriffe gegen das Schutzgut 'Volksgesundheit' ermöglichen"; durch sie werde auf der "Ebene der Großtäter ... die präventive und repressive Wirkung des Strafrechts verstärkt werden" (BT-Drucks. 8/3551, S. 37).

    Dieser Zielsetzung wollte der Bundesrat durch die Beschränkung der Verbrechenstatbestände auf die besonders strafwürdigen Fälle der Bandendelikte und der leichtfertigen Todesverursachung Rechnung tragen (BT-Drrcks. 8/3551 S. 46).

    Sein Vorschlag, dem die Bundesregierung mit der Begründung widersprochen hat, die Vorschrift sei "die wichtigste strafrechtliche Maßnahme gegen die 'Überschwemmung' des Bundesgebietes mit Rauschgift" (BT-Drucks. 8/3551 S. 53), wurde in den Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 8/4283) und des - diese Beratungen berücksichtigenden - von den Fraktionen der SPD und FDP in der neunten Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwurfes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (BT-Drucks. 9/27 und BT-Drucks. 9/443) nicht weiter verfolgt.

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des alten Rechts die Auffassung vertreten, daß die Tathandlung der Einfuhr, wenn sie sich als ein unselbständiger Teilakt des Handeltreibens darstellt, in diesem Tatbestand als Teil des Gesamtgeschehens aufgeht (BGHSt 30, 28 mit Nachw.).

    Das Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB) des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) faßt zwar die im Gesetz sonst noch genannten verschiedenartigen Tätigkeiten - darunter Erwerb, Veräußerung und nach wie vor auch Einfuhr - zu einer Bewertungseinheit zusammen (BGHSt 30, 28, 31), soweit sie Teilakte des Handeltreibens sind (dazu BGHSt 25, 290; 30, 28).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Der Angeklagte hat im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ohne Erlaubnis mit Betäubungsmitteln Handel getrieben (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 29, 239).

    Der Senat hat diese im Sinne von BGHSt 29, 239, 244 ergänzt.

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Das Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB) des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) faßt zwar die im Gesetz sonst noch genannten verschiedenartigen Tätigkeiten - darunter Erwerb, Veräußerung und nach wie vor auch Einfuhr - zu einer Bewertungseinheit zusammen (BGHSt 30, 28, 31), soweit sie Teilakte des Handeltreibens sind (dazu BGHSt 25, 290; 30, 28).

    Es besteht deshalb grundsätzlich keine Veranlassung zur Aufgabe der zum alten Betäubungsmittelrecht entwickelten Rechtsprechung, daß der Erwerb oder die Veräußerung oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln, in solchen Fällen - ebenso wie der Besitz von Betäubungsmitteln, soweit er der Vorbereitung der Veräußerung dient (dazu BGHSt 25, 290; 30, 277; 30, 359) - rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende, Tatbestandsverwirklichungen sind.

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Es besteht deshalb grundsätzlich keine Veranlassung zur Aufgabe der zum alten Betäubungsmittelrecht entwickelten Rechtsprechung, daß der Erwerb oder die Veräußerung oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln, in solchen Fällen - ebenso wie der Besitz von Betäubungsmitteln, soweit er der Vorbereitung der Veräußerung dient (dazu BGHSt 25, 290; 30, 277; 30, 359) - rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende, Tatbestandsverwirklichungen sind.
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Es besteht deshalb grundsätzlich keine Veranlassung zur Aufgabe der zum alten Betäubungsmittelrecht entwickelten Rechtsprechung, daß der Erwerb oder die Veräußerung oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln, in solchen Fällen - ebenso wie der Besitz von Betäubungsmitteln, soweit er der Vorbereitung der Veräußerung dient (dazu BGHSt 25, 290; 30, 277; 30, 359) - rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende, Tatbestandsverwirklichungen sind.
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Der Angeklagte hat im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ohne Erlaubnis mit Betäubungsmitteln Handel getrieben (vgl. BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 29, 239).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Unzulässig ist die Rüge, dem Landgericht habe sich aufdrängen müssen, weiter aufzuklären, inwieweit die Einlassung des Angeklagten den Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG genügt, da die Revision keine Beweismittel nennt, deren sich der Tatrichter nach ihrer Ansicht hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Es kann dabei offen bleiben, ob die vom Bundesgerichtshof zu der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Rechtsprechung, wonach die Annahme des Merkmals der nicht geringen Menge tatrichterlicher Würdigung im Einzelfall überlassen blieb (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; BGH Strafverteidiger 1982, 23), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nF übertragbar ist (zweifelnd Körner, BtMG § 29 Rdn. 338; Slotty ZRP 1981, 60, 65).
  • Drs-Bund, 24.06.1980 - BT-Drs 8/4283
    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
    Sein Vorschlag, dem die Bundesregierung mit der Begründung widersprochen hat, die Vorschrift sei "die wichtigste strafrechtliche Maßnahme gegen die 'Überschwemmung' des Bundesgebietes mit Rauschgift" (BT-Drucks. 8/3551 S. 53), wurde in den Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 8/4283) und des - diese Beratungen berücksichtigenden - von den Fraktionen der SPD und FDP in der neunten Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwurfes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (BT-Drucks. 9/27 und BT-Drucks. 9/443) nicht weiter verfolgt.
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

  • BGH, 14.08.1981 - 2 StR 396/81

    Menge, Wirksamkeit, Preis und Zahl der zu erreichenden Rauschzustände als

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Allerdings ist die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einfuhr "in nicht geringer Menge" im Verbrechenstatbestand nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG erfüllt ist, vom Tatrichter nicht aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände zu entscheiden, wie das von der Rechtsprechung bei dem Merkmal der nicht geringen Menge in der Strafzumessungsregel nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F., die dem Tatrichter einen Ermessens Spielraum ließ, angenommen worden war (vgl. dazu BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; 31, 163, 164) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82].

    Soweit dem gefundenen Ergebnis frühere Senatsentscheidungen (BGHSt 31, 163 und StV 1983, 505) entgegenstehen sollten, wird an ihnen nicht festgehalten.

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen zwar nicht nur der Erwerb, der Besitz und die Veräußerung, sondern auch die Ausfuhr als rechtlich unselbständige Teilakte des Gesamtgeschehens in der Tatbestandsalternative des Handeltreibens auf, wenn die Tathandlungen - wie hier - insgesamt auf einen Güterumsatz mit Betäubungsmitteln gerichtet sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 449 mwN).

    Daraus schließt der Senat, dass das Verbringen von ausgenommenen Zubereitungen ins Ausland als eine unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln und nicht als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bewertet werden und auch im Schuldspruch zum Ausdruck kommen muss, selbst wenn die Ausfuhr lediglich ein Teilakt bei der Durchführung von Außenhandelsgeschäften mit sog. ausgenommenen Zubereitungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 zur Einfuhr als Teilakt des Handeltreibens).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82   

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https://dejure.org/1982,1697
OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82 (https://dejure.org/1982,1697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.08.1982 - 1 Ws 264/82 (https://dejure.org/1982,1697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. August 1982 - 1 Ws 264/82 (https://dejure.org/1982,1697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsbehörde; Anfechtung; Vollstreckung; Gericht; Anfechtbarkeit; Anfechtung; Rechtsweg; Incidenter; Entscheidung; Gericht des ersten Rechtszuges; Zurückstellung der Vollstreckung

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - StVK 389/82
  • OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 245
  • MDR 1983, 254
  • NStZ 1983, 302
  • StV 1982, 589
  • JR 1983, 168
  • JR 1983, 186
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 1 Ws 123/89
    § 304 StPO gilt demgemäß nicht für Entscheidungen, die dem Gericht des 1. Rechtszuges im Rahmen der Strafvollstreckung zugewiesen sind (OLG Zweibrücken JR 1983, 168 ; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl. Rdnr. 27 und 24. Aufl. Rdnr. 24 zu § 304 : KMR StPO , 7. Aufl., § 304 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer, StPO , 38. Aufl. § 304 Rdnr. 2; Katholnigg NStZ 1981, 417; Tröndle MDR 1982, 1 ff.).

    Auch eine Inzidentprüfung der angefochtenen Entscheidung im Rahmen der Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG kommt nach herrschender Auffassung nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Hamm MDR 1983, 254; OLG Stuttgart NStZ 1986, 141 [142]; Körner, BtMG , 2. Aufl. § 35 Rdnr. 48; Katholnigg NStZ 1981, 417; Tröndle, MDR 1982, 1 ff.; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 4. Aufl. § 35 Anm. 8; a.A. OLG Frankfurt Beschluß vom 23.06.1983 - VAs 26/83), da es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine strafrichterliche Entscheidung unter richterlicher Unabhängigkeit handelt, die daher einer Überprüfung nach §§ 23 ff. EGGVG entzogen ist.

  • OLG Stuttgart, 21.11.1985 - 4 VAs 53/85

    Jugendrichter; Vollstreckungsleiter; Gericht des ersten Rechtszuges;

    b.) Die richterliche Zustimmung oder ihre Versagung nach § 35 BtMG ist nach h. M. und der Rspr. des Senats nicht anfechtbar (Körner a.a.0. § 35, Rdn. 48; Joachimski a.a.0. § 35, Anm. 8; Tröndle MDR 1982, 1 ff.; Katholnigg NStZ 1981, 417, 418; Adams/Eberth NStZ 1983, 193, 196; OLG Hamm NStZ 1983, 45 ; OLG Zweibrücken MDR 1983, 254; letztmals Senatsbeschluß vom 16..April 1985 - 4 VAS 18/85 -).

    (OLG Zweibrücken MDR 1983, 254; OLG Hamm NStZ 1983, 45 ; Körner a.a.O., § 35 Rdn. 48).

  • OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84

    Zurückstellungsentscheidung; Widerruf; Nachweis; Widerrufsgrund; Rehabilitation;

    Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).

    Die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges, mit dem die Zustimmung zur Zurückstellung verweigert wird, ist überhaupt nicht mit Rechtsmitteln angreifbar, auch nicht incidenter im Rahmen des Verfahrens nach § 23 EGGVG (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; Tröndle MDR 1982, 1 [2 f.]).

  • LG München I, 21.10.1985 - 17 Qs 34/85
    Gegen die Verweigerung der Zustimmung zur Zurückstellung der Straf- und Maßregelvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 BtMG hat der Verurteilte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (a.A. OLG Zweibrücken MDR 1983, 254, 255 und die h. M. in der Lit., vgl. Körner, 2. A., Rdn. 48 zu § 35 BtMG ).

    Sie hat unmittelbare Rechtswirkung gegen den Verurteilten, da einerseits die Vollstreckungsbehörde nur mit gerichtlicher Zustimmung zurückstellen darf, d.h. durch die Zustimmungsverweigerung gebunden ist (§ 35 Abs. 1 S. 1 BtMG ; vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 75 ; OLG Zweibrücken MDR 1983, 254, 255), andererseits die Zustimmungsverweigerung als richterliche Entscheidung im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG , das nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rspr, gegen die Versagung der Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde stattfindet (vgl. die Nachweise bei Körner, 2. A., Rdnr. 52 zu § 35 BtMG ), nicht überprüft werden kann (OLG Hamm a.a.O.; Kleinknecht-Meyer, 37. A. Rdnr. 2, Rdnr. 14 zu § 23 EGGVG ).

  • OLG Hamm, 13.10.1987 - 1 VAs 83/87

    Überprüfungsmöglichkeit im Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Verweigerung der

    Insoweit ist seine Entscheidung jedoch nach herrschender Meinung nicht anfechtbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 45 = MDR 1983, 75 ; OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; OLG Stuttgart a.a.O.; Körner, BtMG , 3. Aufl., § 35 Rdn. 48, Joachimski, BetMittRecht, 4. Auflage, § 35 Rdn. 8; Tröndle MDR 1982, 1 ff.; Katholnigg NStZ 1981, 417 [418]; Adams/Eberth NStZ 1983, 193).
  • OLG Stuttgart, 10.01.1989 - 2 Ws 44/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anfechtung der Versagung der Zurstimmung zur

    Außerhalb solcher gesetzlich geregelten Fälle findet ein Rückgriff auf § 304 StPO nicht statt (OLG Stuttgart, NStE Nr. 2 zu § 35 BtMG ; OLG Zweibrücken, MDR 1983, 254; OLG Hamm, NStE Nr. 7 zu § 35 BtMG ; OLG Celle, MDR 1985, 345; Tröndle, MDR 1982, 1, 2/3; Katholnigg, NStZ 1981, 417, 418; Adams-Eberth, NStZ 1983, 193, 196; Körner a.a.O.- Rdnr. 48; LR-Gollwitzer, StPO , 24. Auflage, § 304 Rdnr. 24; KMR, StPO , 7. Auflage, § 304 Rdnr. 2).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83

    Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung;

    Der nach § 23 Abs. 1 EGGVG zulässige Antrag (vgl. Senatsbeschluß in StV 1982, 589 ) hat den mit dem Antrag erstrebten Erfolg.
  • LG Hamburg, 01.06.1988 - 33 Qs 456/88
    Daraus folgt, daß die in § 35 Abs. 1 BtMG erforderliche gerichtliche Zustimmung dazu, daß die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung zurückstellt, nicht anfechtbar ist (so auch die fast einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1983, 254; Katholnigg, NStZ 1981, 418; Körner, BtMG 2. Aufl. Rdn. 48; Joachimski, BtMR 1985, Anm. 8 je zu § 35 BtMG ).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1988 - 3 VAs 34/88
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung (Beschluß vom 23. Juni 1983, 3 VAs 26/83) schließt sich der Senat der herrschenden Meinung (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ 1983, S. 55 ff. ; OLG Stuttgart, NStZ 1986, S. 141 f. ; OLG Zweibrücken, MDR 1983, S. 254 f.; LG Hamburg, MDR 1988, 886 ; Katholnigg, NStZ 1981, S. 417 ff.; Adams/Eberth, NStZ 1983, S. 139 ff. Katholnigg, NStZ 1984, Seite 497 , Tröndle, MDR 1982, S. 1 ff. ; Körner Betäubungsmittelgesetz , 2. Aufl., § 35 Rdn. 48; Joachimski, Betäubungsmittelrecht 4. Auflage, S. 316; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht Rdn. 658; a. M. Eberth/Müller Betäubungsmittelrecht § 35 Rdnr. 41) an, wonach die Verweigerung der Zustimmung zur Zurückstellung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch das Gericht des ersten Rechtszuges im Verfahren nach den §§ 23 EGGVG nicht überprüfbar ist, und zwar auch nicht mittelbar, wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag gem. § 35 Abs. 1 BtMG ablehnt, weil es an der erforderlichen Zustimmung des Gerichts fehlt.
  • OLG Celle, 26.11.1984 - 1 Ws 405/84
    Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1983, 254 = JR 1983, 186 mit Anm. Katholnigg; Körner, Betäubungsmittelgesetz 1982, § 35 BtMG Rdn. 3; Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, § 35 BtMG , Rdn. 7 4; Katholnigg in NStZ 1981, 417 [418]; Tröndle in MDR, 1982, 1; siehe auch OLG Hamm MDR 1983, 75 = NStZ 1983, 45 ; Adams/Eberth in NStZ 1983, 193 [196]).
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